Psychotherapeutische Tätigkeit seit 2000 (an Spitälern, Klinik und in Privater Praxis) Praxisbewilligungen der Kantone Bern und Basel-Stadt (seit 2005)
Die Sitzungsdauer wird individuell vereinbart. Sitzungen dauern in der Regel 50 oder 60 Minuten und werden nach Zeitaufwand verrechnet.
Das Honorar für eine Sitzung von 50 Minuten beträgt 170.- Fr.
Zur Zeit biete ich keine Behandlungen über die Grundversicherungen der Krankenkassen an, jedoch ist es möglich, dass Ihre Zusatzversicherung einen Beitrag an die Behandlungskosten leistet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang sie sich an den Kosten beteiligt.
Wenn Sie an Unfallfolgen leiden, fragen Sie bitte Ihre Unfallversicherung, ob die Kosten einer Psychotherapie übernommen werden.
Bei der Opferhilfe beider Basel können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, falls Sie an Folgen von körperlicher oder psychischer Gewalt leiden.
Vereinbarte Sitzungen können im Verhinderungsfall 24 Stunden vorher ohne Kostenfolge abgesagt werden, jedoch bitte so früh wie möglich.
Bei kurzfristigeren Absagen werden 100.- Fr., bei Nichterscheinen der volle Tarif verrechnet.